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Rechtspsychologie im Verbund

Wir sind ein Verbund psychologischer Praxen und Sachverständiger, die auf rechtspsychologische Begutachtung im Zivil- und Strafverfahren spezialisiert sind und sich gemeinsam hohen Standards in der fachlichen Tätigkeit und im berufsethischen Handeln verschrieben haben.

Unsere gutachterlichen Leistungen umfassen die Fachgebiete Familienpsychologie, Kriminalprognose und Aussagepsychologie.

Für Fachkolleg/innen bieten wir außerdem Fachteam- und Einzelsupervision im Rahmen der Weiterbildung Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) sowie ein rechtspsychologisches Kompetenzseminar an, das durch die Psychotherapeutenkammer NRW akkreditiert ist.

 

Unser Auftrag

Als Verbund unterstützen wir die Sachverständigen unserer Praxen durch Planung, Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, welche

  • eine hohe Qualität des sachverständigen Handelns gewährleisten und ihre Rolle stärken,
  • die administrativen Begleitprozesse unserer Fachtätigkeit und der Praxisbetriebe optimieren und
  • unser Fachangebot weiterentwickeln und kompetenten Nachwuchs fördern.

Unser Handeln folgt dem Ziel, unserem gesellschaftlichen Auftrag als psychologische Sachverständige für die Justiz bestmöglich gerecht zu werden. Die daraus abgeleitete Verantwortlichkeit begründet die Prinzipien, die wir in unserem professionellen Handeln als psychologische Sachverständige vertreten.

Wissenschaftlichkeit

Unsere Methodik stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die Leitlinien und Mindeststandards der psychologischen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Sofern die psychologische Forschungslage keine hinreichend klaren Erkenntnisse zu einem Phänomen liefert, üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen mit Sorgfalt aus, beraten uns kollegial und berücksichtigen mögliche Fehleinschätzungen in unseren Analysen.

Praxistauglichkeit

Unsere Methodik ist kein Selbstzweck, sondern verfolgt den klar definierten Auftrag, die gerichtliche Entscheidungsfindung mit psychologischem Fachwissen zu unterstützen, die wiederum häufig in Grundrechte der Betroffenen einschneidet. Um die gerichtliche Abwägung adäquat zu unterstützen, erfordert es gutachterliche Empfehlungen, die auf umsichtige Befunderhebung gründen, individuelle Ressourcen und Möglichkeiten öffentlicher Hilfen realistisch berücksichtigen und hilfreiche Perspektiven aufzeigen.

Angemessenheit

Der Umfang unserer Arbeit und die eingesetzten Methoden richten sich nach der Komplexität der psychologischen Phänomene des Einzelfalls, den resultierenden Risiken und möglichen Konsequenzen für die Betroffenen. Wir setzen unsere Ressourcen gezielt dort ein, wo dies aus psychologischer Sicht geboten ist und eine hohe Relevanz für die richterliche Entscheidung anzunehmen ist. Auf diese Weise stellen wir eine psychologisch fundierte und praxisrelevante Entscheidungsgrundlage sicher, die dem Einzelfall in Methodik und Aufwand gerecht wird.

Zentrale Koordination und Praxen vor Ort

Unsere zentrale Koordinationsstelle steht gerichtlichen Auftraggebern im Vorfeld der Beschlussfassung bundesweit zur Verfügung,

  • um ablaufspezifische Fragen zu erörtern oder
  • Sachverständige mit geeigneter Spezialisierung und freier Kapazität in räumlicher Nähe zum Auftraggeber oder den Betroffenen zu ermitteln.

PfR Praxisverbund – Zentrale Koordination
Herr Breuer und Frau Senesouvarn,
Tel.: 0211 975 366 432
(werktags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
zentrale-koordination@pfr-praxisverbund.de

In Angelegenheiten zu laufenden Begutachtungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Praxis vor Ort oder den laut Beweisbeschluss beauftragten Sachverständigen, der unmittelbar für die Fallführung verantwortlich ist.

Weitere Informationen zu den vor Ort tätigen Sachverständigenteams finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Praxis, die in der nachfolgenden Tabelle verlinkt sind.

Praxis Düsseldorf

Praxis für Rechtspsychologie
Breuer & Oesterlein
Kaiserstr. 30A
40479 Düsseldorf
-
Telefon: 0211 975 366 430
Fax: 0211 975 366 431
E-Mail: info@pfr-breuer.de
Web: www.pfr-breuer.de
-
DE.Justiz.5c5a3f2f-cc65-4869-bca5-38ad11199be7.3b32

Praxis Recklinghausen

Praxis für Rechtspsychologie
Dr. Nora Hein
Wickingstr. 13
45657 Recklinghausen
-
Telefon: 02361 970 3630
Fax: 02361 970 3630
E-Mail: info@pfr-hein.de
Web: www.pfr-hein.de
-
DE.Justiz.f43d5273-ff20-4775-89a5-544a000ad2f2.bf58

Praxis Hennef (Sieg)

Praxis für Rechtspsychologie
Dorina Marondel
Mozartstr. 7
53773 Hennef (Sieg)
-
Telefon: 0211 909 8840
Fax: 0211 909 8841
E-Mail: info@pfr-marondel.de
Web: www.pfr-marondel.de
-
Elektronischer Rechtsverkehr über das Postfach der Praxis Düsseldorf:
DE.Justiz.5c5a3f2f-cc65-4869-bca5-38ad11199be7.3b32

Praxis Günzburg

Praxis für Rechtspsychologie
Oesterlein & Breuer
Marktplatz 33
89312 Günzburg
-
Telefon: 08221 274 0280
Fax: 08221 274 0281
E-Mail: info@pfr-oesterlein.de
Web: www.pfr-oesterlein.de
-
DE.Justiz.2dd50052-4b10-445d-a425-67931377a328.a663

Praxis (Link zur Website) Psych. Leitung FP AP KP PLZ Ort Telefon E-Mail Praxis-Anschrift Elektronischer Rechtsverkehr
Breuer & OesterleinDenis-B. Breuer, M. Sc.
Aylin-C. Türk-Schweitzer, M. Sc.
40479Düsseldorf0211 975 366 430info@pfr-breuer.de
Praxis für Rechtspsychologie
Breuer & Oesterlein
Kaiserstr. 30A
40479 Düsseldorf
DE.Justiz.5c5a3f2f-cc65-4869-bca5-38ad11199be7.3b32
Dr. Nora HeinDr. Nora Hein, M. Sc.45657Recklinghausen02361 970 3630info@pfr-hein.de
Praxis für Rechtspsychologie
Dr. Nora Hein
Wickingstr. 13
45657 Recklinghausen
DE.Justiz.f43d5273-ff20-4775-89a5-544a000ad2f2.bf58
Dorina MarondelDorina Marondel, M. Sc.53773Hennef (Sieg)0211 909 88400info@pfr-marondel.de
Praxis für Rechtspsychologie
Dorina Marondel
Mozartstr. 7
53773 Hennef (Sieg)
DE.Justiz.5c5a3f2f-cc65-4869-bca5-38ad11199be7.3b32
Oesterlein & BreuerNatalie Oesterlein, M. Sc.
Denis-B. Breuer M. Sc.
89312Günzburg08221 274 0280info@pfr-oesterlein.de
Praxis für Rechtspsychologie
Oesterlein & Breuer
Marktplatz 33
89312 Günzburg
DE.Justiz.2dd50052-4b10-445d-a425-67931377a328.a663

Kürzel in der Tabelle stehen für die verfügbaren Spezialisierungen der Sachverständigen vor Ort:
FP - Familienpsychologie
AP - Aussagepsychologie
KP - Kriminalprognose

Die beauftragten Sachverständige und deren Geschäftsstellen vor Ort sind Ansprechpartner für alle Angelegenheiten in laufenden Begutachtungen.

Viele unserer Sachverständigen können Begutachtungen über verschiedene Standorte durchführen, um verzichtbaren Aufwand zu vermeiden und den Betroffenen längere Anreisen zu ersparen. Dabei ist zu beachten:

  1. Ausgehende Dokumente werden in der Regel vom Hauptstandort der Sachverständigen verfasst, der die laufenden Akten führt, auch wenn die Beauftragung über einen anderen Standort erfolgte.
  2. Eingehende Dokumente leiten wir verbundintern stets den beauftragten Sachverständigen zu, unabhängig davon, über welchen Standort sie eingehen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zentrale Koordinationsstelle.